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Freiheit ist ein flüchtiges Gut

Freiheit ist ein flüchtiges Gut

15. Oktober 2011 Comments 0 Comment
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Die Frei­heit ist ein flüch­ti­ges Gut. Sehr flüch­tig sogar. Vie­len Men­schen scheint das nicht bewußt zu sein. Immer wie­der fal­len mir Ereig­nis­se, The­men und Medi­en­be­rich­te auf, an denen die­ser merk­wür­di­ge Umstand mehr als deut­lich wird. 

Bei­spiel 1: In der Sen­dung "stern tv" vom 5. Okto­ber wird der Fall des Kinds­mör­ders Magnus Gäf­gen auf­ge­rollt. Der Poli­zist, der vor neun Jah­ren Gäf­gen im Ver­hör Fol­ter androh­te, um den Auf­ent­halts­ort des ent­führ­ten Jakob von Metz­ler her­aus­zu­fin­den, spricht vor der Kame­ra. Der Fall läßt ihn immer noch nicht los. In Fol­ge einer Kla­ge des Täters vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof wur­de er wegen Nöti­gung ver­ur­teilt. Die Öffent­lich­keit ist ent­setzt. Schließ­lich woll­te er ja nur das ent­führ­te Kind ret­ten. Es bestand höchs­te Lebens­ge­fahr. Dass das Kind schon tot war und jede Hil­fe zu spät kom­men wür­de, konn­te man zu die­sem Zeit­punkt noch nicht wis­sen. Sicher ein schwie­ri­ger und ver­zwick­ter Fall. Aber wor­auf ich hin­aus will: Fol­ter scheint völ­lig legi­tim und gewünscht zu sein. In einer Umfra­ge in der Sen­dung und auf der Home­page spre­chen sich weit über 80 % der Zuschau­er dafür aus, dass sich der Poli­zist im Recht befand und die Anwen­dung der "ver­schärf­ten Ver­hör­me­tho­den" gerecht­fer­tigt gewe­sen wäre. Der Poli­zist spricht sel­ber von einer Grau­zo­ne, in der er gehan­delt habe.

Bei­des ist falsch. So falsch wie es fal­scher nicht sein könn­te. Es gibt kei­ne Grau­zo­ne und kei­ne Recht­fer­ti­gung für Fol­ter. Es gibt nur ein Fol­ter­ver­bot und das steht sogar im Grund­ge­setz. Die­ses Ver­fas­sungs­ge­bot wur­de nicht für spe­zi­el­le Fäl­le geschaf­fen, son­dern für die All­ge­mein­heit, zum Schutz der Gesell­schaft vor tota­li­tä­ren Ten­den­zen und Dik­ta­tu­ren, für unser aller Wür­de und Recht auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit, gegen jeg­li­che Hybris staat­li­cher Gewalt.

Bei­spiel 2: Ver­schie­de­ne Medi­en berich­ten über den Amts­chef des eng­li­schen Pre­mier­mi­nis­ters Oli­ver Let­win, der ver­schie­de­ne Geheim­do­ku­men­te zer­ris­sen in einem Lon­do­ner Park im Papier­korb ent­sorg­te. Ein Jour­na­list beob­ach­te­te ihn dabei, fisch­te die Schnip­sel her­aus und stell­te fest, dass die weg­ge­wor­fe­nen Papie­re unter ande­rem Anga­ben zur soge­nann­ten "Über­stel­lung von Ter­ror­ver­däch­ti­gen" ent­hiel­ten. Was ist mit die­ser Über­stel­lung gemeint? Auf den Punkt gebracht bedeu­tet die­se Maß­nah­me, Men­schen in Län­der zu brin­gen, die es mit den Men­schen­rech­ten nicht so genau neh­men und sie dort in Ver­hö­ren zu fol­tern. Im Grun­de ein unge­heu­er­li­cher Vor­gang: Poli­ti­ker, Poli­zei­be­hör­den und Geheim­diens­te in demo­kra­ti­schen Län­dern der soge­nann­ten "Frei­en Welt" las­sen Gefan­ge­ne mit Geheim­flü­gen in aus­län­di­sche Fol­ter­kel­ler trans­por­tie­ren, um sie dort unge­stört von poli­ti­schen Emp­find­lich­kei­ten quä­len zu kön­nen. Wer nun denkt, die Eng­län­der spin­nen und im sau­be­ren Deutsch­land kann die­se Unge­heu­er­lich­keit nicht vor­kom­men, der irrt. Denn schon 2005 hat­te das ARD-Maga­zin "Kon­tras­te" ent­hüllt, dass deut­sche Behör­den wie das BKA im Liba­non fol­tern lie­ßen, um an gewünsch­te Infor­ma­tio­nen her­an zu kommen.

Die Medi­en, die über den Fall Let­win berich­te­ten, schie­nen das aller­dings über­haupt nicht schlimm zu fin­den. Immer­zu war von einem wei­te­ren "Skan­dal" im eng­li­schen Polit­ge­schäft die Rede, doch nur nach und nach begriff ich, dass sie damit nicht die Fol­ter­flü­ge ins Aus­land mein­ten, son­dern die Nach­läs­sig­keit des eng­li­schen Poli­ti­kers, der nicht für die Augen der Öffent­lich­keit bestimm­te Doku­men­te ein­fach in einen Papier­korb ent­sorgt hat­te. Wow! Das muss man sich erst­mal auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen. Schein­bar haben wir uns schon an Din­ge gewöhnt, die so schreck­lich sind, dass man sich eigent­lich nie­mals an sie gewöh­nen sollte.

Bei­spiel 3: Der Cha­os Com­pu­ter Club ver­öf­fent­licht sei­ne Unter­su­chungs­er­geb­nis­se zu staat­li­cher Schnüf­fel­soft­ware, land­läu­fig Bun­destro­ja­ner genannt — auch wenn die­se Über­wa­chungs­tools  wahr­schein­lich vor­ran­gig auf Wei­sung der Lan­des­kri­mi­nal­äm­ter ein­ge­setzt wur­den und das wohl nicht zu knapp. Die ver­öf­fent­lich­ten Infor­ma­tio­nen und Hin­ter­grün­de stin­ken zum Him­mel. Deut­sche Behör­den haben sich über das Grund­ge­setz und die ein­deu­ti­ge Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts hin­weg­ge­setzt, das ledig­lich die Über­wa­chung von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­bin­dun­gen in ein­zel­nen schwe­ren Fäl­len erlaubt, bei denen Gefahr für Leib und Leben vie­ler Men­schen oder den Staat an sich besteht. Der Bun­destro­ja­ner kann aller­dings viel mehr, z.B. am lau­fen­den Band Screen­shots vom über­wach­ten pri­va­ten Rech­ner zie­hen und an einen Ser­ver in den USA (außer­halb Deutsch­lands und der EU!) wei­ter­lei­ten. Doch das ist nicht alles. Die Soft­ware kann wei­te­re Pro­gram­me oder Daten nach­la­den und auf dem Com­pu­ter instal­lie­ren (also auch fal­sche Bewei­se!), Tas­ta­tur­ein­ga­ben mit­schnei­den und — soweit vor­han­den — Mikro­fon und Web­cam akti­vie­ren, um den Raum, in dem der Com­pu­ter steht, optisch zu über­wa­chen. Die Rechts­la­ge ist klar. Das Gan­ze ist grund­ge­setz­wid­rig. Auch die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist klar wie Kloß­brü­he. Sie wur­de getrof­fen, um den inners­ten pri­va­ten Lebens­be­reich der Men­schen vor dem staat­li­chen Zugriff zu schützen.

Trotz­al­le­dem haben wir auch hier wie­der ganz schnell besag­te Grau­zo­ne. Gestan­de­ne Poli­ti­ker wie Fried­rich, Uhl oder Her­mann behaup­ten allen Erns­tes, dass der Staat sol­che Metho­den braucht, dass man sie not­wen­di­ger­wei­se ein­set­zen muss und dass die Behör­den recht­lich und mora­lisch rich­tig gehan­delt haben. Doch etwas wird nicht dadurch wah­rer, dass man es mit mög­lichst viel Ver­ve und oft in die Kame­ras spricht. Es gibt das Grund­ge­setz und die­se und ande­re Poli­ti­ker sche­ren sich einen Scheiß­dreck dar­um. Sie sind für jeden offen­sicht­lich an der Auf­wei­chung der bestehen­den Rechts­la­ge inter­es­siert und ihr Ver­fas­sungs­bruch wird von der Öffent­lich­keit gnä­dig auf­ge­nom­men und von der herr­schen­den poli­ti­schen Klas­se wie ein Kava­liers­de­likt behan­delt. So gut wie nie­mand denkt dar­an, sol­che Leu­te, die absicht­lich und sehen­den Auges der Demo­kra­tie scha­den, zum Teu­fel zu schicken.

Die­se wie ande­re Bei­spie­le besor­gen mich sehr. Über vie­le hun­dert Jah­re hin­weg haben Men­schen Frei­heit und Men­schen­rech­te unter unglaub­li­chen Mühen und Opfern erkämpft und nicht sel­ten die­sen Kampf mit ihrem Leben bezahlt. Sie taten das für sich selbst, für ihre Kin­der und nach­fol­gen­de Genera­tio­nen. Aber nun leben wir selbst in einer sol­chen — noch — frei­en Gesell­schaft und haben kein Gefühl mehr dafür, wie ver­dammt wich­tig die­se Frei­heit für uns selbst und unse­re eige­nen Kin­der ist. Wie ver­dammt wich­tig es ist, sie zu erhal­ten und zu bewah­ren. Fast neben­bei wird das gel­ten­de Recht in Fra­ge gestellt, wie ein Schwamm durch­lö­chert und mit Fra­ge­zei­chen ver­se­hen, die dort kei­nen Platz und kei­ne Berech­ti­gung haben. Es besorgt mich, dass vie­le Men­schen dazu nei­gen, dies zu tole­rie­ren, taten­los zuzu­se­hen und Frei­heit nicht als unschätz­ba­res und unbe­zahl­ba­res Gut anse­hen, son­dern als eine Art Zeit­geist­phä­no­men, das man ein­fach opfern kann, wenn es einem in den Kram paßt.

Wacht mal auf, Leu­te! Tota­li­tä­re Dik­ta­tu­ren, Ter­ror­re­gimes gleich wel­cher poli­ti­schen Cou­leur, Todes­schwa­dro­ne, Gesin­nungs­zwang, Hin­rich­tun­gen, Fol­ter und Geheim­ge­fäng­nis­se sind kein Schnee von ges­tern und auch nicht weit ent­fernt. Sie kön­nen schon wort­wört­lich mor­gen hier und jetzt wie­der schmerz­haf­te Rea­li­tät sein! Men­schen, seid nicht so naiv zu glau­ben, dass der Krug immer an euch vor­über­geht. Ehe man es sich ver­sieht, sind es nicht nur die ach so bösen Extre­mis­ten, Ter­ro­ris­ten, Kin­der­schän­der und Neo­na­zis, die angeb­lich jede Stra­fe und Tor­tur ver­dient haben. Es sind dann eure eige­nen Män­ner und Frau­en, eure Söh­ne und Töch­ter, es sind die frei­heits­lie­ben­den Men­schen unter euch, die sich zu laut empö­ren, immer wie­der gegen staat­li­che Will­kür auf­be­geh­ren und bereit sind eure Frei­heit zu ver­tei­di­gen. Und natür­lich ihr selbst.

Aber dann ist es zu spät.

Quel­len:

  • http://www.stern.de/tv/sterntv/ortwin-ennigkeit-ueber-den-fall-jakob-von-metzler-wie-weit-darf-ein-polizist-gehen-1734910.html
  • http://www.gerhard-wisnewski.de/Terrorismus/News/Libanon-Gestaendnisse-aus-dem-Folterkeller-der-deutschen-Polizei.html
  • http://www.sueddeutsche.de/politik/peinliche-panne-in-london-der-park-der-minister-und-sein-muell‑1.1163669
  • http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner

Gesellschaft
Freiheit, Folter, Staat, Menschenrechte, Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht

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