"Es hat bereits begonnen..."
In der Vorstellung seines Antrags zur Begrenzung von Spenden auf dem Bundesparteitag in Offenbach wies der Bundesgeneralsekretär Wilm Schumacher mit den Worten "Es hat bereits begonnen...!" auf die Gefahr von Bestechlichkeit und finanzieller Einflussnahme auf die Partei hin. Sein leidenschaftlicher Appell nützte leider nicht besonders viel. Die anwesenden Piraten konnten sich noch nicht einmal auf das Niveau der Empfehlung von Transparency International in Höhe von 50000 Euro pro Spender und Jahr einigen. Im nachhinein erscheint mir das geradezu unglaublich. Ein bißchen Blabla des Bundesschatzmeisters, dass es doch schon eine Empfehlung im Wiki dazu gäbe und eine Änderung der Satzung nicht notwendig wäre, reichte aus, die Kämpfer für Freiheit und politische Unabhängigkeit einknicken zu lassen. Diese schwache Entscheidung des Parteitags war im übrigen der leibhaftige Gegenbeweis zur These einiger Diskussionsteilnehmer, eine solche Beschränkung wäre schon deswegen überflüssig, weil Piraten alles anders, neu und besser machen und daher quasi per se unbestechlich wären. Die Wirklichkeit sieht wohl etwas unromantischer aus. Bei fortdauerndem Erfolg der Piraten sind 5- oder 6‑stellige Summen aus der Wirtschaft nur eine Frage der Zeit und man wollte sich den "Geldsegen" nicht verbauen. Diese Begehrlichkeiten sind kein nebensächlicher und verzeihlicher Fail, sondern ein sehr bedenkliches Signal, das uns im Zweifelsfall unsere Glaubwürdigkeit kostet. Man könnte es noch drastischer formulieren und behaupten, mit der Ablehnung des Antrags auf Begrenzung von Spenden haben wir unbewußt eine Einladung ausgeprochen, dass unsere Glaubwürdigkeit käuflich und nur eine Frage der Summe ist.
Das, was bereits begonnen hat und in Offenbach an einigen Stellen unübersehbar an die Oberfläche drängte, ist die Tatsache, dass wir wie in einem unaufhaltsamen Sog von der bestehenden, durch und durch verkommenen Parteien-Pseudodemokratie aufgesogen werden und auf dem besten Wege sind genauso zu werden wie alle anderen. Diese Gefahr ist nicht neu und erstrecht nicht gering, hat sie doch vor uns bereits eine Partei wie die Grünen zur Strecke gebracht. Umso mehr muss es verwundern, wie wenig Sensibilität die Piraten dieser Entwicklung gegenüber aufbringen. Stattdessen sonnt man sich in vermeintlicher — wohl angeborener — moralischer Integrität, als hätte es in der Menschheitsgeschichte zuvor nie Revolutionäre gegeben, die mit hohen Idealen angetreten waren, nur um diese in jenem Moment zu verraten, in dem sie Macht bekamen. Ist das die menschliche Natur, politische Naivität oder gar Infantilität? Es ist auf jeden Fall in meinen Augen eine Katastrophe.
Da hinein passt auch ein in Offenbach erfundenes Rezept, Anträge vom Parteitag annehmen zu lassen, indem man eine häßliche Kröte nimmt, sie in buntes Seidenpapier einwickelt, auf dieses Papier irgendetwas von Freiheit schreibt und sie den nur oberflächlich hinschauenden Mitgliedern zu schlucken gibt. Gut macht sich, bei der Vorstellung eines solchen Krötenantrags etwas von "Zwang" oder gar "Zwangsmitgliedschaft" zu faseln und schon schreit der freiheitsliebende Piratenindividualist gequält auf und stimmt freudig für eine programmatische Forderung, die er bei näherer Betrachtung niemals hätte annehmen dürfen. Die Rede ist vom Programmantrag PA188 "Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden". Auch wenn man im letzten Augenblick wenigstens noch die Anwalts‑, Notar- und Ärztekammern als Ausnahme definierte (und dabei Apothekerkammern, Psychotherapeutenkammern und Architektenkammern vergaß), ist diese Entscheidung die zweite Katastrophe des Offenbacher Parteitags. Warum das so ist, läßt sich nicht in einem Satz beantworten. Man muss etwas weiter ausholen.
In Deutschland gibt es derzeit 80 regionale Industrie- und Handelskammern. Hinzu kommen die Handwerkskammern, Dutzende von Berufs- und Branchenverbänden und 120 Deutsche Auslandshandelskammern, die insbesondere die außenwirtschaftlichen Verhältnisse und Beziehungen der deutschen Unternehmen organisieren und fördern. Je nach Berufsstand gibt es in Verbänden oft keine Pflichtmitgliedschaft, während Unternehmen und bestimmte Berufsstände in den Kammern per Gesetz Mitglied sind und zu Mitgliedsbeiträgen verpflichtet werden. Zudem wären noch die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die als Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung mehrere Millionen Unternehmen als Sozialversicherungsträger beherbergen, zu berücksichtigen. Daran sieht man schon, dass das Thema etwas komplexer ist und einer genaueren Aufbereitung bedarf.
Es stimmt und ist absolut berechtigt, dass die Kammern in den letzten Jahren stark in die Kritik geraten sind. Dabei wurden vor allem die Wahlordnungen und ungenügenden demokratischen Prinzipien, Mißwirtschaft, ausufernde Verwaltung, die Pflichtbeiträge, hohe Rücklagen und Pensionszusagen für leitende Angestellte, die selbständige Ausweitung der Aufgaben, die oft fehlende Transparenz und kostenintensive Veranstaltungen, Ehrungen und Preise als problematisch angesehen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach Ertrag gestaffelt und betragen z.B. bei einem Gewinn von 10000 Euro ca. 1 — 2 % p.a. Höhere Erträge führen auch zu relativ höheren Beiträgen. Es gibt verschiedene Befreiungen und Ermäßigungen, z.B. für Existenzgründer. Auf der anderen Seite muss man beachten, dass die Kammern wichtige hoheitliche Aufgaben vom Gesetzgeber übertragen bekommen haben, die man nicht einfach negieren kann. So sind sie für die Überwachung und Förderung der Berufsausbildung zuständig, was insbesondere in Deutschland zu einer anerkannt niedrigen Jugendarbeitslosigkeit beiträgt. Sie definieren verschiedenste Qualitätsanforderungen und überprüfen diese, sie nehmen Prüfungen ab, sollen einen fairen Markt sichern und ein kundenorientiertes und sittlich anständiges Verhalten ihrer Mitgliedsunternehmen gewährleisten. Sachverständige werden oft von Kammern bestellt und vereidigt, Zeugnisse und Beglaubigungen erstellt, Beratungen erteilt, Förderprogramme aufgelegt, Messen und Ausstellungen organisiert und Fort- und Weiterbildungen angeboten. Die Liste ist lang und kann hier nicht annähernd vollständig wiedergegeben werden. Die eigentliche, etwas abstrakt formulierte Aufgabe besteht jedoch darin, Interessenvertreter der Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik und staatlicher Verwaltung zu sein. Dies geht überhaupt nur aufgrund der weitgehenden finanziellen Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Kammern. Die Berufsgenossenschaften, auf die der Antrag PA188 nicht explizit eingeht, versichern zudem Millionen von Beschäftigten im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und gewährleisten die Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten der Rehabilitation.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zur Pflichtmitgliedschaft in Kammern gar nicht erst angenommen (Beschluss vom 7. Dezember 2001 – Az. 1 BvR 1806⁄98). Obwohl die Verfassungsrichter auf sich ändernde gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und notwendige Überprüfungen durch den Gesetzgeber hinwiesen, hielten sie die Pflichtmitgliedschaft mit dem Grundgesetz für vereinbar. Überdies wurde in der Abweisung erläutert, dass per Gesetzesänderung zum 1.1.1999 ungünstige Regelungen zur Festsetzung der Mitgliedsbeiträge rückgängig gemacht wurden und Kleingewerbetreibende bis zu einem bestimmten Ertrag beitragsfrei sind. Es ist außerdem interessant zu lesen, dass die Verfassungsrichter Organe mit Selbstverwaltung für freiheitssichernder halten, weil die Betroffenen durch Mitbestimmungsmechanismen beteiligt sind. Dies könnte nicht gewährleistet werden, wenn die gleichen Aufgaben durch staatliche Behörden oder gar durch private Verbände und Institutionen ausgeübt würden. Der "Gemeinwohlauftrag" der Kammern setzt einen alle Branchen und Betriebsgrößen umfassenden Mitgliederbestand voraus, in dem gerade auch kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind und ihre Interessen einbringen können.
Um auf den Antrag PA188 zurück zu kommen, so frage ich mich ernsthaft, ob dem Antragsteller diese doch sehr komplexen Zusammenhänge wirklich klar waren. Klar sind jedoch die Konsequenzen seiner Forderung. Bei Wegfall einer Pflichtmitgliedschaft würden wohl vor allem kleine und mittlere Unternehmen scharenweise die Kammern verlassen, um Beiträge einzusparen und der vermeintlichen oder tatsächlichen Gängelung zu entfliehen. Die o.g. hoheitlichen Aufgaben könnten durch die Kammern vermutlich nicht mehr gegenfinanziert werden, sind jedoch — zumindest in einem bestimmten Maß — weiterhin notwendig und sinnvoll. Die dann fehlenden Beträge sind im übrigen kein Peanuts, sondern bemessen sich nach Milliarden Euro. Die peinliche Frage, die sich der Parteitag gar nicht erst gestellt hat, lautet: wer bezahlt dann den Salat? Die Antwort ist einfach und ebenso peinlich: natürlich der Steuerzahler.
Es waren gerade die Piraten, die nicht müde wurden, das Hotelsteuergeschenk der FDP als typische Klientelpolitik ins Rampenlicht der Öffentlichkeit zu stellen und zu karikieren. Zu Recht. Was eben gerade in Offenbach jedoch passiert ist, scheint den Wenigsten bewußt zu sein. Die Piratenpartei hat nämlich dem gewerblichen Mittelstand ein tolles Wahlgeschenk angeboten: Wenn ihr uns wählt, dann befreien wir euch von den Pflichtbeiträgen der Kammern und Berufsverbände, die wir im Ausgleich dem Steuerzahler aufbrummen. Auch das ist Klientelpolitik reinsten Wassers, machen wir uns nichts vor. Die sozialliberale Wunschpartei zaubert ihre Methodik aus dem neoliberalen Werkzeugkasten. Schließlich waren und sind wir angetreten Politik mit und für die Bürger zu machen. Ich kann mich jedoch nicht erinnern, in eine Partei eingetreten zu sein, deren erklärtes Ziel es anscheinend ist, Unternehmen zu entlasten und die Bürger zu belasten. Ich war eigentlich bisher der Meinung, dass wir so eine Scheiße der FDP und den anderen etablierten Bonzenparteien überlassen. Dummerweise müssen wir nun konstatieren, dass wir in dieselbe Falle getappt sind.
Es steht die Frage im Raum, ob wir die Größe haben, diesen Fehler zu erkennen und zu korrigieren. Oder ob wir einfach weiter machen, als wäre nichts gewesen. Der richtige Weg hätte darin bestanden, eine grundlegende demokratische Reform des Kammerrechts zu fordern und in Gang zu setzen — nicht aber Ausgaben zu Lasten der Bürger umzuverteilen.
Ich möchte zum Abschluss darauf hinweisen, dass es schon Parteimitglieder gegeben hat, die aufgrund der gerade erläuterten Parteitagsentscheidungen ihren Austritt erklärt haben. Das ist auf der einen Seite außerordentlich bedauerlich, auf der anderen Seite komme ich nicht umhin, die Konsequenz in ihrem Handeln zu bewundern. Da es also bereits jetzt begonnen hat, möge sich jeder Pirat fragen, inwieweit er seine Ideale korrumpieren lassen will und entsprechende Schlüsse daraus ziehen. Das ist keine Aufforderung zum Parteiaustritt, sondern dazu wachsam zu sein und unsere Ideale nicht gleich am Anfang in die Tonne zu treten. Dafür haben wir auch später noch genügend Zeit ...
21 thoughts on “"Es hat bereits begonnen..."”
Ist schwierig auf der ML und hier zu diskutieren. Frank, Matthias kannte die Kritik. Ich hab sie im DickenEngel Themenabend deutlich angebracht und aufgezeigt, dass es einen anderen Lösungsweg für das dargestellte Problem gibt. So wie mein Antrag dazu beim LPT TH 2011.2 auch beschlossen.
Inzwischen ist er auch nicht mehr zufrieden, das drückt er aber mit genau gleichem Redeschwall weg wie zuvor die berechtigte Kritik.
Klar ist jemand der Kosten trägt regelmässig dafür, weniger zu bezahlen und für die Abschaffung zu plädieren, wenn der persönliche Profit nicht hoch genug ist. Ich bin seit 23 Jahren Kammermitglied und habe bisher real nichts an Leistungen erhalten die ich benötigt hätte, habe bürokratischen Zusatzaufwand durch sie... aber ich sehe ein, dass es nicht sein kann, dass wir die Freiheit der Bürger, der einfachen Arbeitnehmer dadurch beschneiden dass wir ihnen Kosten auflasten, –sozilaisieren– die der Wirtschaft zugute kommen. Wie wollen wir das er Kassiererin bei ALDI erklären?
Hallo!
"Ich möchte zum Abschluss darauf hinweisen, dass es schon Parteimitglieder gegeben hat, die aufgrund der gerade erläuterten Parteitagsentscheidungen ihren Austritt erklärt haben. Das ist auf der einen Seite außerordentlich bedauerlich, auf der anderen Seite komme ich nicht umhin, die Konsequenz in ihrem Handeln zu bewundern."
Wieso bewunderst Du das??? Das ist Feige!!!! Einen Absatz vorher fragst Du "Es steht die Frage im Raum, ob wir die Größe haben, diesen Fehler zu erkennen und zu korrigieren." Wie denn, mit Austritt etwa? Das ist doch wohl Bullshit, wenn man bei Hindernissen und Meinungsverschiedenheiten gleich die berühmte Flinte irgendwohin wirft. Ich gebe Irmgard Recht, man hätte eher eine Reformierung der Kammern fordern sollen. Aber es ist doch nicht gleich alles zu spät, nur weil mal eine falsche Entscheidung getroffen wurde.
Es gibt halt nicht nur schwarz und weiss. 😉 Ich bin deiner Meinung, was voreilige Parteiaustritte anbelangt (und habe damit auch nicht mich gemeint).
Wie ich bereits oben geschrieben habe, reden wir hier nicht über nebensächlichen Peanuts, sondern über Ansätze neoliberaler Politik in der Piratenpartei. Ich kann daher verstehen und es hat auch nach außen eine gewisse Ausstrahlung, wenn jemand die Reißleine für sich und seine Ideale zieht und sagt, bis hierher und nicht weiter. Gerade diese Leute mit einem hohen politischen Ideal brauchen wir nämlich IN der Partei, sonst bleiben zum Schluss nur noch die Deppen übrig, die an den eigenen Vorteil denken und an sonst gar nix ...
Ein interessanter Beitrag, dessen Inhalt leider ein hohes Maß an Polemik birgt.
a)Parteispenden, im wiki unter: http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen:Parteispenden
als offizielle Aussage vermerkt und gesperrt ist die bestehende Regelung veröffentlicht. Es gibt aktuell schlicht keine HandlungsNOTWENDIGKEIT und dies hat die Mehrheit in Offenbach erkannt. Wenn in der Zukunft eine Änderung notwendig wird oder zumindest sinnvoll erscheint wird es dazu kommen. #bpt112 hat hier nichts "verbaut".
b)Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden
Zum Einen besteht die Alternative zur Zwangsmitgliedschaft in der FREIWILLIGEN Mitgliedschaft nicht notwendigerweise in der Steuerfinanzierung. Selbst in Deiner Darstellung lieber Frank gestehst Du den Kammern und Verbänden zu aktuell hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Hoheitliche bedeutet in diesem Kontext staatliche Aufgaben. Somit ist grundsätzlich auch nichts gegen eine staatliche Finanzierung einzuwenden. Wenn für den "Lobbyismusauftrag" der Kammern und Verbände dann diejenigen freiwilligen Mitglieder aufkommen, die mittelbar oder unbittelbar vom Lobbyismusergebnis zu profitieren hoffen ist dies imho besser als der status quo. Hier werden die "Zwangsmitglieder" auch in der Argumentation gern in Geiselhaft genommen i.S.v. die Kammer spricht für xxx-tausende von Unternehmen, obwohl viele der Kammer lieber heute als morgen den Rücken kehren wüprden, dürften sie nur.
Insofern ist also nicht der PA188 bzw. die Zustimmung zu diesem das Kernproblem, sondern die von Dir hergestellte Ableitung, nämlich dass ggf. künftig "das Volk" für "die Untgernehmen" zu zahlen hätte.
Dies ist aber weder Inhalt noch zwingende Konsequenz von PA188.
c)Die mit den Beschlüssen begründeten Austritte
So diese denn tatsächlich stattgefunden haben, sei darauf verwiesen, dass es auch weitere Beschlüsse in Offenbach gegeben hat die ebenfalls geeignet erscheinen einer Partei den Rücken zu kehren. Allerdings halte ich es nicht für sinnvoll solchen Menschen "eine Träne nachzuweinen". Politik bedeutet immer auch das werben und ringen um Mehrheiten. Können wir diese heute nicht bekommen gilt es die eigenen Argumente zu prüfen, weitere Argumente zu sammeln und die Frage ggf. erneut zur Abstimmung zu stellen.
"Stand up and fight for your right!" anstelle von #mimimi
Seit wann ist eigentlich eine von wem auch immer gesperrte Wiki-Seite eine offizielle Aussage der Partei, die im Ernstfall satzungsgemäße Konsequenzen nach sich zieht?
So steht es im wiki, ich darf zitieren:
"Dieser Artikel ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei und daher gesperrt. Willst Du etwas ändern, so musst entweder den Verantwortlichen für diese Seite ansprechen oder gar einen Änderungsantrag auf dem nächsten Parteitag stellen. "
Solange also KEIN Änderungsantrag auf *irgendeinem* bpt durchkommt gilt was dort steht.