Skip to content
Franks SchreibBlog
  • Blog
  • Publikationen
  • Fotos
  • Über mich
  • Search Icon

Franks SchreibBlog

Provokativ • Politisch • Persönlich

Fazit: Katastrophal!

Fazit: Katastrophal!

4. November 2012 Comments 6 comments
Print Friendly, PDF & Email

Die Beschnei­dung von Jun­gen — eine desas­trö­se Bilanz in 13 Punkten

"Beim vor­lie­gen­den Gesetz­ent­wurf wer­den Grund­rech­te von Kin­dern miss­ach­tet, das ist katastrophal." 
Wolf­ram Hartmann
Prä­si­dent des Berufs­ver­ban­des der Kin­der- und Jugendärzte

Das Urteil ((Urteil vom 07.05.2012 – 151 Ns 169⁄11 — der Ori­gi­nal­text des Urteils fin­det sich hier: http://www.iww.de/quellenmaterial/122086)) der 1. Straf­kam­mer des Köl­ner Land­ge­richts ((Straf­ge­rich­te haben sich übri­gens abge­se­hen von dem Fall, der dem Urteil des LG Köln zugrun­de lag, soweit ersicht­lich, nie zuvor mit der Beschnei­dung männ­li­cher Kin­der befasst.)) zur Ein­stu­fung der Beschnei­dung eines Jun­gen als rechts­wid­ri­ge Kör­per­ver­let­zung ((im Sin­ne von § 223 Absatz 1 des Straf­ge­setz­buchs (StGB) )) hat in den letz­ten Mona­ten eine umfang­rei­che und kon­tro­vers geführ­te Debat­te zur Geni­tal­ver­stüm­me­lung im All­ge­mei­nen und zur weit ver­brei­te­ten reli­giö­sen Pra­xis der Beschnei­dung von Jun­gen im Beson­de­ren her­vor­ge­ru­fen. Auf­grund des laut­star­ken Pro­tes­tes von Funk­tio­nä­ren und Kle­ri­kern ver­schie­de­ner Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten, Kir­chen und reli­giö­ser Ver­bän­de setz­te die Bun­des­re­gie­rung im Eil­tem­po ein Geset­zes­ver­fah­ren in Gang, das die bei feh­len­der medi­zi­ni­scher Indi­ka­ti­on bestehen­de Straf­bar­keit der Beschnei­dung in Fra­ge stel­len und letzt­end­lich abschaf­fen soll. 

Der Gesetz­ent­wurf liegt mitt­ler­wei­le vor, wur­de am 2. Novem­ber in einer Sit­zung des Bun­des­ra­tes nicht bean­stan­det und steht nun dem­nächst zur Abstim­mung im Bun­des­tag an. Vor­ge­se­hen ist, im Recht der elter­li­chen Sor­ge (§§ 1626 ff. des Bür­ger­li­chen Gesetz­buchs – BGB) auf­zu­neh­men, dass die Per­so­nen­sor­ge der Eltern grund­sätz­lich auch "das Recht umfasst, bei Ein­hal­tung bestimm­ter Anfor­de­run­gen in eine nicht medi­zi­nisch indi­zier­te Beschnei­dung ihres nicht ein­sichts- und urteils­fä­hi­gen Soh­nes ein­zu­wil­li­gen". Der Gesetz­ent­wurf sieht außer­dem als Alter­na­ti­ven dazu aus­drück­lich "Kei­ne." vor.

Bei der Vor­be­rei­tung der Vor­stel­lung mei­nes Antrags "Das Recht von Kin­dern auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit schüt­zen!" für den Lan­des­par­tei­tag 2012.2 der Thü­rin­ger Pira­ten fiel mir auf, dass mitt­ler­wei­le so viel zu die­sem The­ma geschrie­ben wur­de, dass man den Wald vor lau­ter Bäu­men nicht mehr sieht. Umso not­wen­di­ger erscheint es mir, kurz und knapp zusam­men­zu­fas­sen, war­um die­ses geplan­te Gesetz eine Kata­stro­phe für die Rech­te von Kin­dern dar­stellt und wel­che Argu­men­te dabei ent­schei­den­de Ein­wän­de sind.

Pkt. 1 Vor­rang des Kindeswohls
Die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land hat bereits 1992 die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on rati­fi­ziert und 2010 die noch offe­ne Vor­be­halts­er­klä­rung ((nach der das deut­sche Aus­län­der­recht Vor­rang vor den Ver­pflich­tun­gen der Kon­ven­ti­on haben soll­te)) zurück­ge­nom­men. Damit gilt Art. 3 Abs. 1 der Kon­ven­ti­on unein­ge­schränkt: "Bei allen Maß­nah­men, die Kin­der betref­fen, gleich viel ob sie von öffent­li­chen oder pri­va­ten Ein­rich­tun­gen der sozia­len Für­sor­ge, Gerich­ten, Ver­wal­tungs­be­hör­den oder Gesetz­ge­bungs­or­ga­nen getrof­fen wer­den, ist das Wohl des Kin­des ein Gesichts­punkt, der vor­ran­gig zu berück­sich­ti­gen ist." Der vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf zieht ande­re Gesichts­punk­te (Reli­gi­ons­frei­heit der Eltern, elter­li­che Sor­ge, Recht der Eltern auf Erzie­hung) dem Kin­des­wohl vor und ist damit eine ekla­tan­te Miss­ach­tung der Bestim­mun­gen der UN-Kinderrechtskonvention.

Pkt. 2 Desas­trö­se Miss­ach­tung wei­te­rer Bestim­mun­gen der UN-Kinderrechtskonvention
In Arti­kel 24 Absatz 3 der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on heisst es: "Die Ver­trags­staa­ten tref­fen alle wirk­sa­men und geeig­ne­ten Maß­nah­men, um über­lie­fer­te Bräu­che, die für die Gesund­heit der Kin­der schäd­lich sind, abzu­schaf­fen." Der Gesetz­ge­ber ver­sucht die­ser Pflicht zu ent­ge­hen, indem er in sei­ner Begrün­dung zum Gesetz­ent­wurf behaup­tet, Art. 24 Abs. 3 wür­de sich unaus­ge­spro­chen ledig­lich auf die weib­li­che Geni­tal­ver­stüm­me­lung bezie­hen und nie­mand hät­te bei der Abfas­sung die­ses Arti­kels die Beschnei­dung von Jun­gen im Blick­feld gehabt.
Die Ein­hal­tung der Bestim­mun­gen der Kon­ven­ti­on über­wacht das zustän­di­ge UN-Ver­trags­or­gan, der "Aus­schuss für die Rech­te des Kin­des". Die­ser hebt in sei­nen "All­ge­mei­nen Bemer­kun­gen zur UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on" deut­lich her­vor: "Defi­ni­tio­nen von Gewalt dür­fen unter kei­nen Umstän­den das fun­da­men­ta­le Recht des Kin­des auf mensch­li­che Wür­de und auf kör­per­li­che und see­li­sche Inte­gri­tät unter­gra­ben, indem gewis­se For­men von Gewalt als gesetz­lich und/oder sozi­al zuläs­sig beschrie­ben wer­den."  ((Im Ori­gi­nal heisst es: "Der Aus­schuss hat durch­gän­gig die Posi­ti­on ver­tre­ten, dass jede Form von Gewalt gegen das Kind – wie gering­fü­gig auch immer sie sein mag – inak­zep­ta­bel ist. Die For­mu­lie­rung «das Kind vor jeder Form kör­per­li­cher oder psy­chi­scher Gewalt­an­wen­dung ... schüt­zen» lässt kei­nen Spiel­raum für irgend­ei­ne Art lega­li­sier­ter Gewalt gegen das Kind. Bei der begriff­li­chen Klä­rung des­sen, was unter Gewalt zu ver­ste­hen ist, ist weder die Häu­fig­keit bezie­hungs­wei­se die Inten­si­tät der Scha­dens­zu­fü­gung noch die Absicht, Scha­den zuzu­fü­gen, aus­schlag­ge­bend. Es steht den Ver­trags­staa­ten frei, in ihren Inter­ven­ti­ons­stra­te­gien auf die­se Fak­to­ren zu ver­wei­sen, um ange­mes­se­ne Mass­nah­men zum Wohl des Kin­des zu iden­ti­fi­zie­ren, aber Defi­ni­tio­nen von Gewalt dür­fen unter kei­nen Umstän­den das fun­da­men­ta­le Recht des Kin­des auf mensch­li­che Wür­de und auf kör­per­li­che und see­li­sche Inte­gri­tät unter­gra­ben, indem gewis­se For­men von Gewalt als gesetz­lich und/oder sozi­al zuläs­sig beschrie­ben wer­den." — Das Recht des Kin­des auf Schutz vor jeder Form von Gewalt, UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on, Arti­kel 19 All­ge­mei­ne Bemer­kung Nr. 13. Quel­le: http://kinderschutz.ch/cmsn/files/120521_GC_13_d_light.pdf ))

Pkt. 3 Verfassungswidrigkeit
Dem Kind steht ein grund­ge­setz­lich defi­nier­tes eige­nes Recht auf Ent­fal­tung sei­ner Per­sön­lich­keit zu (Art. 1 Absatz 1 in Ver­bin­dung mit Arti­kel 2 Absatz 1 GG). Die Reli­gi­ons­frei­heit des Kin­des (Arti­kel 4 Absatz 1 GG) genießt eben­so wie sei­ne kör­per­li­che Unver­sehrt­heit (Arti­kel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) grund­recht­li­chen Schutz. Der Gesetz­ent­wurf miss­ach­tet die ver­fas­sungs­recht­lich garan­tier­ten grund­le­gen­den Indi­vi­du­al­rech­te des Kin­des und stellt die Rech­te der Eltern bzw. die Rech­te einer reli­giö­sen Grup­pe oder Gemein­schaft über die des Kindes.

Pkt. 4 Reli­gi­ons­frei­heit ist ein indi­vi­du­el­les Recht
Die elter­li­che Sor­ge umfasst zwar auch das Recht, das Kind nach den eige­nen reli­giö­sen Glau­bens­vor­stel­lun­gen zu erzie­hen. Erzie­hung bedeu­tet jedoch die Ver­mitt­lung der eige­nen Über­zeu­gun­gen, Wer­te­vor­stel­lun­gen und Glau­bens­in­hal­te. Erzie­hung kann nie­mals das Recht beinhal­ten, das eige­ne Kind kör­per­lich ver­let­zen zu dür­fen. ((Völ­lig adäquat dazu gilt seit Novem­ber 2000 der § 1631 des BGB, in dem es heisst: „Kin­der haben ein Recht auf gewalt­freie Erzie­hung. Kör­per­li­che Bestra­fun­gen, see­li­sche Ver­let­zun­gen und ande­re ent­wür­di­gen­de Maß­nah­men sind unzu­läs­sig.“ Im übri­gen gilt das Pri­mat des Kin­des­wohls in der elter­li­chen Sor­ge auch ent­spre­chend § 1627 BGB.)) Das Recht auf freie Reli­gi­ons­aus­übung nach Art. 4 Abs. 2 GG ist ein indi­vi­du­el­les Recht, es erstreckt sich nicht auf ande­re. Die eige­ne Frei­heit endet da, wo die Frei­heit des ande­ren Men­schen beginnt. Die­ses Recht ist im übri­gen auch dem Kind selbst zuzubilligen.

Pkt. 5 Lügen, dass sich die Bal­ken biegen
Ins­be­son­de­re Ver­tre­ter von reli­giö­sen Orga­ni­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen bzw. reli­giö­se Beschnei­der füh­ren nach­weis­lich fal­sche Behaup­tun­gen an, um die Pra­xis der männ­li­chen Beschnei­dung zu ver­harm­lo­sen. Ins­be­son­de­re wird immer wie­der behaup­tet, die Vor­haut hät­te gar kei­ne Funk­ti­on, sei über­flüs­sig, ja sogar schäd­lich oder "ver­ab­scheu­ungs­wür­dig". Es wird außer­dem behaup­tet, der Ein­griff wür­de kei­ne oder kaum Schmer­zen ver­ur­sa­chen, nur weni­ge Minu­ten dau­ern oder dass Säug­lin­ge noch kein aus­ge­bil­de­tes Schmerz­emp­fin­den hät­ten. All das ist falsch. Auch der Gesetz­ge­ber behaup­tet in der Begrün­dung zum Gesetz­ent­wurf fälsch­li­cher­wei­se, dass mit dem Ein­griff "nur eine gering­fü­gi­ge Beein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen Unver­sehrt­heit ver­bun­den" ist. In Wirk­lich­keit ist jedoch die Beschnei­dung der männ­li­chen Geni­ta­li­en aus nicht­me­di­zi­ni­schen Grün­den als Ver­stüm­me­lung anzu­se­hen, da 50 % der Penis­haut ent­fernt und die ner­ven­reichs­ten und emp­find­sams­ten Berei­che am Penis irrever­si­bel geschä­digt werden.
Hin­zu kommt, dass die mög­li­chen Risi­ken des Ein­griffs her­un­ter­ge­spielt wer­den. Dabei müs­sen — wie bei jedem ande­ren medi­zi­ni­schen Ein­griff auch — u.U. Neben­wir­kun­gen und Risi­ken in Kauf genom­men wer­den, etwa Mea­tuss­teno­sen, Harn­röh­ren­fis­teln, Schä­di­gun­gen der Eichel oder der Harn­röh­re, Harn­röh­ren­in­fek­tio­nen, tage­lan­ge Wund­schmer­zen, Wund­in­fek­tio­nen bis hin zum Tod von Neu­ge­bo­re­nen. Auch wenn die­se Neben­wir­kun­gen nicht in jedem Fall auf­tre­ten, so ist das kein Grund sie ohne medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit in Kauf zu neh­men. Auch hier hat das Kin­des­wohl Vor­rang und zwar für jedes ein­zel­ne Kind und nicht nur sta­tis­tisch gese­hen für eine abs­trak­te Grup­pe. Unab­hän­gig von phy­si­schen Beein­träch­ti­gun­gen sind zudem psy­chi­sche Beein­träch­ti­gun­gen in Betracht zu zie­hen, etwa Trau­ma­ti­sie­run­gen durch Schmerz  — ins­be­son­de­re bei älte­ren Jun­gen, bei denen die Beschnei­dung in einer Ent­wick­lungs­pha­se durch­ge­führt wird, in der sich die sexu­el­le Iden­ti­tät her­aus­bil­det. ((sie­he z.B. http://www.taz.de/!97961/))

Pkt. 6 Ver­gleich­ba­re Prak­ti­ken bei Mädchen/Frauen wer­den als Ver­bre­chen geahndet
In der offi­zi­el­len Begrün­dung des Gesetz­ent­wurfs ((Es lohnt sich ein­mal die­se Begrün­dung zu lesen und sich dabei zu ver­ge­gen­wär­ti­gen, dass wir es hier mit einem juris­tisch all­ge­mein wirk­sam wer­den­den Gesetz eines säku­la­ren Staa­tes zu tun haben. In die­ser Begrün­dung wer­den nicht nur die satt­sam bekann­ten Bibel­stel­len zitiert, son­dern auch so über­zeu­gen­de "Argu­men­te" wie "... ein nicht­be­schnit­te­ner Mann gilt über­haupt nicht als Mann, son­dern als ein Kna­be“, ein Zitat von Nel­son Man­de­la, vor­ge­bracht.)) wird zur Befür­wor­tung der Beschnei­dungs­pra­xis bei Jun­gen ange­führt: "Im Islam gilt die Beschnei­dung ... bei Sun­ni­ten und Schii­ten als isla­mi­sche Pflicht bzw. emp­foh­le­ne Tra­di­ti­on und gehört zu den Glau­bens­über­zeu­gun­gen der Mus­li­me ... Bei zwei der sun­ni­ti­schen (hana­fi­ti­sche, mali­ki­ti­sche) sowie den meis­ten schii­ti­schen Rechts­schu­len gilt die Beschnei­dung als reli­giö­se Pflicht (wajib); bei den wei­te­ren sun­ni­ti­schen Rechts­schu­len (scha­fii­ti­sche, han­ba­li­ti­sche) gilt sie als mit Nach­druck emp­foh­le­ne Tra­di­ti­on des Pro­phe­ten..." Dabei wird absicht­lich ver­schwie­gen, dass die­se ange­führ­ten Rechts­schu­len (außer der hana­fi­ti­schen) auch die soge­nann­te "Sun­na-Beschnei­dung" bei Mädchen/Frauen befür­wor­ten bzw. für eine reli­giö­se Pflicht hal­ten. Bei der "Sun­na-Beschnei­dung" han­delt es sich um die Ent­fer­nung der Kli­to­ris-Vor­haut, also um eine der männ­li­chen Beschnei­dung ähn­li­che Pra­xis. Die­se weit ver­brei­te­te Metho­de ist inter­na­tio­nal als "Weib­li­che Geni­tal­ver­stüm­me­lung Typ I" bekannt und geäch­tet. Sie gilt in jedem Fall als straf­ba­re gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung. In absur­dem Gegen­satz dazu wird die ana­to­misch adäqua­te Ent­fer­nung der Vor­haut bei Jun­gen ver­harm­lost und straf­frei gestellt.

Pkt. 7 Sexis­mus pur
Es ist nicht ein­zu­se­hen, war­um Art. 3 Abs. 1 und 2 des Grund­ge­set­zes: "Alle Men­schen sind vor dem Gesetz gleich." und "Män­ner und Frau­en sind gleich­be­rech­tigt." nur für Erwach­se­ne, nicht aber für Kin­der gel­ten sol­len. Jeman­dem nur auf­grund sei­nes Geschlech­tes Grund­rech­te zu ent­zie­hen, den Schutz sei­ner Rech­te zu ver­sa­gen oder sei­ne kör­per­li­che Unver­letz­lich­keit in Fra­ge zu stel­len, ist zutiefst sexis­tisch. Sexis­tisch sind auch die typisch männ­li­chen Gen­der-Kli­schees, die durch die männ­li­che Beschnei­dung fort­ge­setzt geprägt wer­den, etwa dass rich­ti­ge Män­ner kei­nen Schmerz ken­nen, die Zäh­ne zusam­men­bei­ßen müs­sen, nur durch das Ertra­gen von Schmerz zu rich­ti­gen Män­nern wer­den, ihr Mut auf die Pro­be gestellt wer­den muss, sie ler­nen müs­sen, ihre Trä­nen her­un­ter­zu­schlu­cken, das Aus­drü­cken von Gefüh­len unmänn­lich, Här­te und Gefühl­lo­sig­keit dage­gen männ­lich sind usw.

Pkt. 8 Wei­ter­hin kei­ne adäqua­te Schmerz­be­hand­lung vorgesehen
Ins­be­son­de­re tra­di­tio­nel­le reli­giö­se Ritua­le der Beschnei­dung von Jun­gen sehen sehr häu­fig über­haupt kei­ne oder eine nur unzu­rei­chen­de Schmerz­be­hand­lung vor. Man muss sich ver­ge­gen­wär­ti­gen, dass dies bedeu­tet, dass bei den Jun­gen die Ver­let­zung eines sehr emp­find­li­chen Teils der Geni­ta­li­en ohne Betäu­bung stattfindet!
Der vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf garan­tiert auch in Zukunft kei­ne aus­rei­chen­de Schmerz­be­hand­lung bei die­sem Ein­griff, weil er eine wirk­sa­me und päd­ia­trisch fun­dier­te Anäs­the­sie nicht zur zwin­gen­den Vor­aus­set­zung macht, son­dern ledig­lich auf die Regeln der ärzt­li­chen Kunst hin­weist. Die­se schwam­mi­ge For­mu­lie­rung lässt erheb­li­che Spiel­räu­me. "Der Gesetz­ge­ber igno­riert dabei die Tat­sa­che, dass eine wir­kungs­vol­le Schmerz­be­hand­lung, soweit – wie bei Säug­lin­gen am ach­ten Tag nach der Geburt – kei­ne Nar­ko­se mög­lich ist, allein bei einer voll­stän­di­gen Ner­ven­blo­cka­de im Penis­be­reich gelingt, was allen­falls spe­zi­ell aus­ge­bil­de­te Anäs­the­sis­ten zuver­läs­sig beherr­schen."  ((http://www.tagesspiegel.de/politik/beschneidungsdebatte-bizarre-missachtung-kindlicher-rechte/7195488.html ))

Pkt. 9 Igno­ranz gegen­über kri­ti­schen Stellungnahmen
Der Gesetz­ent­wurf bezieht sich in sei­ner Begrün­dung absur­der­wei­se auf eine Stel­lung­nah­me der Ame­ri­ka­ni­schen Aka­de­mie der Kin­der­ärz­te (AAP), eines Ver­ban­des aus einem Land, in dem immer noch ein gro­ßer Teil der männ­li­chen Neu­ge­bo­re­nen aus frag­wür­di­gen Grün­den ((u.a. zur Erschwe­rung der Mas­tur­ba­ti­on)) beschnit­ten wer­den. Man bezieht sich in sei­ner Exper­ti­se dabei also auf das — neben Soma­lia — ein­zi­ge Land auf der Welt, das der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on nicht bei­getre­ten ist!
Welt­weit haben mitt­ler­wei­le 30 päd­ia­tri­sche Ver­bän­de der Auf­fas­sung der AAP wider­spro­chen und hal­ten sie für nicht von For­schungs­er­geb­nis­sen belegt. ((http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/beschneidung/article/822738/beschneidung-paediater-entsetzt-eckpunkte.html)) Auch so gut wie alle Fach­ver­bän­de von deut­schen Kin­der­ärz­ten haben sich skep­tisch bis hin zu äußerst kri­tisch zum Geset­zes­vor­ha­ben geäu­ßert, u.a. der Berufs­ver­band der Kin­der- und Jugend­ärz­te und die Deut­sche Gesell­schaft für Kin­der­chir­ur­gie. Die über­wie­gend kri­ti­schen Stel­lung­nah­men von Kin­der­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen (MOGIS e.V., Deut­sche Kin­der­hil­fe, Deut­scher Kin­der­schutz­bund u.a.) fin­den weder im Gesetz­ent­wurf noch in der Begrün­dung irgend­ei­ne Erwäh­nung, von Stel­lung­nah­men reli­gi­ons­kri­ti­scher, huma­nis­ti­scher und auf­klä­re­ri­scher Gesell­schaf­ten ganz zu schweigen.

Pkt. 10 Unab­ding­bar für reli­giö­ses Leben? Falsch!
Reli­giö­se Auto­ri­tä­ten, ins­be­son­de­re eines ortho­do­xen oder sehr tra­di­tio­nell aus­ge­rich­te­ten Juden­tums bzw. Islams haben öffent­lich behaup­tet, dass die Beschnei­dung von Jun­gen ein unab­ding­ba­rer und unver­zicht­ba­rer Bestand­teil ihrer jewei­li­gen Reli­gi­on und als sol­che iden­ti­täts­stif­tend ist. Die­se Äuße­run­gen neh­men teil­wei­se erpres­se­ri­sche Züge an, etwa als der Prä­si­dent der Kon­fe­renz Euro­päi­scher Rab­bi­ner Pin­chas Gold­schmidt behaup­te­te, Juden hät­ten in Deutsch­land kei­ne Zukunft mehr und es wür­de sich beim Köl­ner Beschnei­dungs­ur­teil um den schwers­ten Angriff auf jüdi­sches Leben seit dem Holo­caust han­deln. ((Der ultra-ortho­do­xe Ber­li­ner Gemein­de­rab­bi­ner Yitz­hak Ehren­berg ant­wor­te­te auf die Fra­ge der TAZ  nach einer mög­li­chen Ver­schie­bung des Zeit­punk­tes der Beschnei­dung, dies sei ‚noch schlim­mer als phy­si­sche Ver­nich­tung‘. Quel­le nach: http://www.verfassungsblog.de/das-klner-beschneidungsurteil-und-das-judentum-teil-2-jdische-beschneidungspraxis)) Dabei wird eine Ein­mü­tig­keit und Homo­ge­ni­tät inner­halb die­ser Reli­gio­nen behaup­tet und vor­aus­ge­setzt, die so nicht existiert.
Schon jetzt gibt es Reform­ge­mein­den inner­halb des Juden­tums oder Islams, die z.B. anstel­le der Beschnei­dung zu alter­na­ti­ven, unblu­ti­gen Ritua­len grei­fen (Brith Shalom), dar­auf ganz ver­zich­ten oder die Ent­schei­dung auf einen spä­te­ren Zeit­punkt ver­schie­ben, wenn das Kind ein­wil­li­gungs­fä­hig ist. Offen­bar füh­ren die­se prak­ti­zier­ten Alter­na­ti­ven weder dazu, dass ihre reli­giö­se Zuge­hö­rig­keit in Fra­ge gestellt wird, noch ist die­se Vor­ge­hens­wei­se ihrem reli­giö­sen Selbst­ver­ständ­nis irgend­wie abträg­lich. Zahl­rei­che bibli­sche Ge- und Ver­bo­te haben sich im Lau­fe der Zeit gewan­delt und wer­den nicht mehr wört­lich aus­ge­legt, ohne dass dies als ein grund­sätz­li­cher Angriff auf die Reli­gi­ons­frei­heit inter­pre­tiert würde.
Längst gibt es selbst in Isra­el eine öffent­lich­keits­wirk­sam täti­ge Bewe­gung von Beschnei­dungs­kri­ti­kern, die sich des­halb nicht weni­ger als Juden begrei­fen, etwa Jona­than Enosch mit sei­nem Ver­ein "Ben Shalem" (Intak­ter Sohn), Ronit Tamir mit sei­ner Eltern­ver­ei­ni­gung "Kahal" (Eltern voll­stän­di­ger Kin­der) oder Ari Libs­ker, der mit sei­nem Film "Brit Mila" gro­ßes Auf­se­hen erreg­te und der die Beschnei­dung als "bar­ba­ri­schen Kon­sens" gei­ßel­te. ((sie­he auch Orga­ni­sa­tio­nen wie Jewish Cir­cumcisi­on Resour­ce Cen­ter oder Jews Against Cir­cumcisi­on. Der israe­li­sche Gene­ti­ker Avs­ha­lom Zoos­mann-Dis­kin ver­klag­te sogar den Gesund­heits­mi­nis­ter in die­ser Fra­ge und der ange­se­he­ne israe­li­sche Phi­lo­soph Hanoch Ben-Yami rief öffent­lich dazu auf, die Pra­xis der Beschnei­dung zu been­den.)) Etwa 1–2 % der israe­li­schen Eltern las­sen schon jetzt ihre Jun­gen nicht beschnei­den, 30 % wür­den es am liebs­ten las­sen, unter­wer­fen sich aber unter dem Druck von Ange­hö­ri­gen oder aus Furcht vor Dis­kri­mi­nie­rung der Tradition.

Pkt. 11 Sexu­el­le Iden­ti­tät und sexu­el­le Repression
Die Beschnei­dung ist im Grun­de ein reli­giö­ses Brand­mal, das einen Men­schen ohne Mög­lich­keit der Gegen­wehr in eine Reli­gi­on hin­ein­zwingt und von vorn­her­ein deren Macht und Glau­bens­sät­zen unter­wirft. Es gibt genü­gend Hin­wei­se dar­auf, dass die­se reli­giö­se Macht nicht zuletzt auch auf die freie sexu­el­le Iden­ti­tät und ein unein­ge­schränk­tes sexu­el­les Lust­emp­fin­den zielt. "All die schö­nen Recht­fer­ti­gun­gen und hoch­ge­sto­che­nen theo­lo­gi­schen Begrün­dun­gen kön­nen nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass die­se häß­li­chen Tra­di­tio­nen sich doch nur die Sexua­li­tät als Feind einer jen­sei­tig aus­ge­rich­te­ten Meta­phy­sik unter­tan zu machen ver­su­chen."  ((https://www.frankcebulla.info/2012/der-unversehrte-mann)) So befür­wor­te­te der jüdi­sche Phi­lo­soph und Gelehr­te Moses Mai­mo­ni­des die Beschnei­dung auf­grund ihrer trieb­dämp­fen­den Wir­kung. Er war der Mei­nung, man müs­se die Geschlechts­or­gane so ver­let­zen und schwä­chen, dass sie zwar noch funk­tio­nie­ren, aber „über­schüs­sige” Lust nicht mehr mög­lich ist. ((http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision#Judentum)) Ins­be­son­de­re in der euro­päi­schen Geschich­te und bis in die ame­ri­ka­ni­sche Gegen­wart hin­ein wur­de die­ser Aspekt über­nom­men, in dem man die Beschnei­dung als Mit­tel zur Ein­schrän­kung der Mas­tur­ba­ti­on emp­fahl und immer noch empfiehlt.

Pkt. 12 Beschnei­dung ist auch bei Jun­gen nicht folgenlos
In der Begrün­dung des Gesetz­ent­wurfs heisst es bei "Abgren­zung von der Ver­stüm­me­lung weib­li­cher Geni­ta­li­en", dass bei die­ser als "Gefahr schwer­wie­gen­der Gesund­heits­ri­si­ken und weit­rei­chen­der Fol­gen" eine "Ein­schrän­kung oder Ver­lust der sexu­el­len Emp­fin­dungs­fä­hig­keit" zu ver­zeich­nen ist. Da die Vor­haut den sen­si­bels­ten Bereich des Penis dar­stellt, ist ihre Ent­fer­nung logi­scher­wei­se eben­so mit einer Ein­schrän­kung der sexu­el­len Emp­fin­dungs­fä­hig­keit ver­bun­den. Hin­zu kommt eine Aus­trock­nung und Ver­hor­nung der Eichel, die eben­falls zu Ein­schrän­kun­gen der sexu­el­len Sen­si­bi­li­tät füh­ren. Den geschil­der­ten Erfah­run­gen beschnit­te­ner Män­ner ((sie­he z.B. die Beschrei­bun­gen und Äuße­run­gen von Najem Wali, Ali Utlu oder Cahid Kaya)) und den Ergeb­nis­sen einer wis­sen­schaft­li­chen Stu­die aus Däne­mark ((http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet/studie-beweist-beschneidung-verschlechtert-sex-bei-maennern-und-frauen.html)) zufol­ge sind auf­grund der männ­li­chen Beschnei­dung im spä­te­ren Sexu­al­le­ben nicht sel­ten viel­fäl­ti­ge Stö­run­gen und Pro­ble­me die Folge.

Pkt. 13 Kin­der als Men­schen zwei­ter Klasse
"Und nicht zuletzt habe ich noch kei­nen ein­zi­gen Text gele­sen, in dem ganz selbst­ver­ständ­lich gefor­dert wür­de, die Kin­der selbst zu fra­gen, ob sie denn einen sol­chen Ein­griff über sich erge­hen las­sen wol­len — vor­aus­ge­setzt sie sind über­haupt in einem Alter, wo man eine sol­che Fra­ge stel­len könn­te. Es gilt halt als völ­lig nor­mal, dass Erwach­sene über das Leben, die Gesund­heit und den Kör­per von Kin­dern ver­fü­gen wie über einen Gegen­stand, der zum Eigen­tum gehört."  ((https://www.frankcebulla.info/2012/der-unversehrte-mann))
Mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit wür­de sich kei­ner der poli­ti­schen Ent­schei­der oder auch der Exper­ten des Ethik­ra­tes unter den vage for­mu­lier­ten Vor­ga­ben des hier dis­ku­tier­ten Gesetz­ent­wurfs frei­wil­lig einer so inva­si­ven Beschnei­dung ohne wirk­sa­me Betäu­bung unter­zie­hen oder das den eige­nen Kin­dern zumu­ten. Ein ähn­li­ches Ver­hal­ten einem Erwach­se­nen gegen­über wür­de sofort als Kör­per­ver­let­zung gewer­tet und ent­spre­chend geahn­det. Wür­de ein Arzt bei einer Beschnei­dung ähn­lich wie ein reli­giö­ser Beschnei­der vor­ge­hen, ((feh­len­de oder unpro­fes­sio­nel­le Haut­des­in­fek­ti­on, Ein­rei­ßen des inne­ren Vor­haut­blat­tes mit dem Fin­ger­na­gel, Absau­gen des Blu­tes mit dem Mund, wir­kungs­lo­se Anäs­the­sie durch Sal­be, Zäpf­chen oder Rot­wein, Blut­stil­lung durch Druck­ver­band)) wür­de ihn das die Zulas­sung kos­ten. Bei klei­nen Jun­gen, die sich nicht weh­ren kön­nen, wird die­ser men­schen­un­wür­di­ge, gewalt­tä­ti­ge und irrever­si­ble Ein­griff dage­gen schön gere­det und straf­frei gestellt. Das ist unter jed­we­dem Gesichts­punkt völ­lig inakzeptabel.

 


Gesellschaft, Piraten
Jungen, Sexualität, Freiheit, Menschenrechte, Grundgesetz, Landesparteitag, Beschneidung, Zirkumzision, Genitalverstümmelung

Post navigation

PREVIOUS
Parallelwelt
NEXT
Die Diskriminierer

6 thoughts on “Fazit: Katastrophal!”

  1. evidentist sagt:
    4. November 2012 um 10:41 Uhr

    Sehr gute Zusam­men­fas­sung der Argu­men­te gegen das Beschneidungsgesetz.
    Kata­stro­phal ist aber nicht nur der Gesetz­ent­wurf, kata­stro­phal ist auch die Tat­sa­che, dass wir sol­che groß­ar­ti­gen Sachen nur in klei­nen ver­steck­ten Blogs mit win­zi­gem Radi­us zu lesen bekommen.
    Kata­stro­phal ist in die­sem Zusam­men­hang — bis auf weni­ge Aus­nah­men — die Arbeit der Jour­na­lis­ten der Main­stream­pres­se. Sie arbei­ten mit die­sem Weg­du­cken — wie auch schon lan­ge das Fern­se­hen — an ihrer eige­nen Mar­gi­na­li­sie­rung. Aber war­um bloß? Haben sie Angst vor ihrem Job, Angst vor dem reli­giö­sen Shit­s­torm? Oder haben sie Angst vor tät­li­chen Angrif­fen? Das wäre ver­ständ­lich, aber wenn eine freie Pres­se Angst davor hat, ihre Frei­heit zu nut­zen, wofür brau­chen wir sie dann noch?

    Antworten
    1. D. sagt:
      4. November 2012 um 19:11 Uhr

      In mei­nem Ärger über die all­ge­mei­ne Bericht­erstat­tung, hier spe­zi­ell in der SZ, habe ich ich mich zu einem wüten­den Schrei­ben hin­rei­ßen las­sen, das ich hier ger­ne mal zitie­ren möch­te. Im Vor­feld hat­te ich übri­gens bereits nüch­ter­ne und sach­li­che Mails geschickt, bis mir dann förm­lich der Kra­gen platzte:

      "Die Zei­ten sind vor­bei, der man die Posi­tio­nie­rung der SZ in der Beschnei­dungs­de­bat­te als ärger­lich, trau­rig oder schlicht hane­bü­chen abtun konn­te. Sie ist mitt­ler­wei­le nur noch eines: eine unfass­li­che Dreis­tig­keit! Seit Beginn der Debat­te for­mu­lie­ren die Beschnei­dungs­geg­ner wohl fun­dier­te Argu­men­te, tra­gen medi­zin- und rechts­wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se zusam­men und wider­le­gen die Argu­men­te der Beschnei­dungs­be­für­wor­ter sach­lich, klar und voll­um­fäng­lich. Die Fak­ten­la­ge ist dem­entspre­chend: nach Mona­ten der Dis­kus­si­on ist es den Beschnei­dungs­be­für­wor­tern nicht gelun­gen, auch nur ein ein­zi­ges trag­fä­hi­ges Argu­ment zu prä­sen­tie­ren, war­um es Eltern erlaubt sein soll­te, am Penis ihrer Kin­der her­um­schnei­den zu las­sen. Eben­so Fakt ist es, dass den Befür­wor­ten bis­lang nicht gelun­gen ist, auch nur ein ein­zi­ges der zen­tra­len Argu­men­te der Beschnei­dungs­geg­ner zu ent­kräf­ten. Und da auch Janisch, Prantl und co. der Fak­ten­la­ge nicht ent­ge­gen­zu­set­zen wis­sen, sich aber in der unbe­ding­ten Pflicht sehen, jüdi­schen und evt. auch mus­li­mi­schen Tra­di­tio­na­lis­ten blind­eif­rig bei­zu­ste­hen, blen­den sie die man­nig­fal­ti­gen Argu­men­te der Geg­ner schlicht aus oder geben sie grob sinn­ent­stel­lend und ver­kürzt wieder.

      Die­ses Vor­ge­hen ist nicht nur im höchs­ten Maße unlau­ter und ange­sichts des Sujets — Kin­der sol­len Schmer­zen erlei­den müs­sen dür­fen — schlech­ter­dings ekel­er­re­gend, es ist auch ein pro­fun­des Bei­spiel für einen mie­sen, mani­pu­la­tiv-nie­der­träch­ti­gen Kampagnenjournalismus."

      Antworten
  2. Jörg Henning sagt:
    4. November 2012 um 17:27 Uhr

    Sehr gute Zusam­men­stel­lung der Pro­ble­ma­tik auf dem heu­ti­gen Stand des Wis­sens. Das soll­te für alle Abge­ord­ne­ten, die immer nur mit aus­ge­wähl­ten Text­bau­stei­nen ant­wor­ten, Pflicht­lek­tü­re sein.

    Antworten
  3. Phantaster sagt:
    5. November 2012 um 16:01 Uhr

    Volls­te Zustimmung!
    Hier geht es wirk­lich um eine Sache wo unse­re Gesell­schaft ehr­lich und kon­se­quent zu ihren Wer­ten ste­hen muss.
    Eine auf­ge­klär­te Gesell­schaft stellt das Kin­des­wohl ohne nach­zu­den­ken über die Gewohn­hei­ten und Riten der Eltern.

    Antworten
  4. Ulf Dunkel sagt:
    7. November 2012 um 05:17 Uhr

    Bra­vo! Sehr guter, sehr sach­li­cher Text.

    Antworten
  5. Jan sagt:
    2. Dezember 2012 um 01:41 Uhr

    Etwas ver­spä­te­te Kri­tik: Der ansons­ten wun­der­bar prä­zi­se Bei­trag geht auf zwei­er­lei Wei­se fast noch zu sehr auf die unehr­lich geführ­te Debat­te ein.

    Ers­tens han­delt es sich dabei um die von allen grö­ße­ren Medi­enout­lets pro­pa­gier­te Rah­mung "reli­giö­se Beschnei­dun­gen". Tat­säch­lich aber soll­te es in der Fol­ge des Köl­ner Urteils viel prä­zi­ser um "ver­meid­ba­re Ein­grif­fe und Ampu­ta­tio­nen an nicht ein­wil­li­gungs­fä­hi­gen Per­so­nen" gehen. Die über­wäl­ti­gen­de Mehr­zahl die­ser ver­meid­ba­ren Ampu­ta­tio­nen geht in Deutsch­land näm­lich nicht auf das Kon­to von reli­giö­sen Spin­nern, son­dern auf das Kon­to inkom­pe­ten­ter (und, man darf ver­mu­ten, gie­ri­ger und kor­rup­ter) deut­scher Ärz­te. Dabei wird in Deutsch­land viel zu häu­fig und viel zu früh eine "patho­lo­gi­sche" Phi­mo­se dia­gnos­ti­ziert, wenn in Wirk­lich­keit in den aller­meis­ten die­ser Fäl­le eine voll­kom­men nor­ma­le und nicht behand­lungs­be­dürf­ti­ge phy­sio­lo­gi­sche Phi­mo­se vor­liegt, die sich beim Her­an­wach­sen­den in aller Regel von selbst löst. Zudem sind deut­sche Ärz­te immer noch wei­test­ge­hend unin­for­miert, was vor­haut­er­hal­ten­de the­ra­peu­ti­sche Alter­na­ti­ven angeht. So kommt es zu einer Beschnei­dungs­ra­te in Deutsch­land, die etwa drei­ßig Mal höher liegt, als eigent­lich zu recht­fer­ti­gen wäre.

    Zwei­tens soll­ten wir nicht den Blick auf das Wesent­li­che ver­lie­ren. Der wah­re Grund, war­um ver­meid­ba­re Ampu­ta­tio­nen an Kin­dern falsch sind, liegt nicht in Geset­zes­tex­ten oder wis­sen­schaft­li­chen Argu­men­ten. Der wah­re Grund ist, dass es eine gro­tes­ke mora­li­sche Grenz­über­schrei­tung ist. Der wah­re Grund, war­um man kei­ne ver­meid­ba­ren Ampu­ta­tio­nen an Kin­der durch­führt oder durch­füh­ren lässt, ist: *Selbst­ver­ständ­lich nicht!*

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Themen

  • Regionales
  • Gesellschaft
  • Jena
  • Kommunalpolitik
  • Piraten
  • Persönliches
  • Fotos

Aktuelle Beiträge

  • Die Wortemacher des Krieges
  • Schweigen und weggehen
  • Portes mallorquines
  • Auf Wiedersehen, Twitter.
  • Sagen was ist

Letzte Kommentare

  • Søren Peter Cortsen bei Warum ich keine deutschen Filme mag
  • Frank11 bei Die Piratenpartei als temporäre autonome Zone
  • Mik Ehyba bei Die Piratenpartei als temporäre autonome Zone
  • Sascha bei Schweigen und weggehen
  • Juri Nello bei Schweigen und weggehen

Beitragsarchiv

RSS Feed

Beitragsarchiv

Suchen

Themen

  • Regionales (6)
  • Gesellschaft (74)
  • Jena (45)
  • Kommunalpolitik (40)
  • Piraten (31)
  • Persönliches (15)
  • Fotos (2)

Infos

  • Kontakt
  • Urheberrecht
  • Datenschutz
  • Impressum
© 2023   by Frank Cebulla